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Havarieschäden
Zertifizierungen

Als Geschädigter steht Ihnen das Recht zu, einen neutralen, unparteiischen Sachverständigen mit der Erstellung eines Schadensgutachtens zu beauftragen.

 

Sie erreichen uns von Montag – Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr, sowie Samstag von 8.00 bis 12.00 Uhr nach telefonischer Vereinbarung!

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Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Achtung:

‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).

Kfz-Sachverständigenbüro / Kfz-Gutachter Lutz 0