Zertifizierung und Jahresprüfung gemäß der AltfahrzeugV.

 

Herr Lutz überprüft als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger Annahmestellen und Demontagebetrieb für Altfahrzeuge, sowie auch Schredderanlagen.

 

Eine Überprüfung hierzu erfolgt alle 12 Monate.

 

Wenn nach einer Checkliste alle Anforderungen überprüft und erfüllt sind, erhalten Sie ein Zertifikat nach § 5 Abs. 3 der Altfahrzeugverordnung.

 

Nur bei einem zertifizierten Demontagebetrieb erhalten PKW-Besitzer einen gültigen Verwertungsnachweis, der eine endgültige Verwertung gegenüber der Zulassungsbehörde bescheinigt.

 

Bei Fragen hierzu können Sie Herrn Lutz direkt unter der Rufnummer 0171/2705188 erreichen.

 

 

Weitere Zertifizierung und Jahresprüfung gemäß der Entsorgungsfachbetrieb-Verordnung auf Anfrage.

 

 

 

Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Achtung:

‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).

Kfz-Sachverständigenbüro / Kfz-Gutachter Lutz 0