Kurz-Gutachten – oder doch ein ausführliches Gutachten?

 

Um einen Klassiker bei einer Oldtimerversicherung zu versichern, benötigt man in aller Regel ein Kurz-Gutachten die den Versicherer über den Fahrzeugzustand und den Marktwert informiert.

Die Kurzbewertung beruht auf einer groben, äußerlichen Inaugenscheinnahme und dient nur zur reinen Einschätzung seitens des Versicherers!

 

Sinnvoller ist es jedoch ein umfangreiches Gutachten erstellen zu lassen, welches wesentlich mehr in die Tiefe geht, als ein Kurz-Gutachten.

 

Klassische Fahrzeuge sind in der heutigen Zeit auf jeden Fall und in jeglicher Hinsicht etwas Besonderes, leider jedoch auch im Schadenfall!

Denn der Reparaturweg, die Reparaturaufwendungen oder die Ersatzteilpreise sind häufig nicht mit denen von modernen Fahrzeugen vergleichbar. Damit Sie Ihren Schaden gegenüber der Versicherung des Unfallgegners geltend machen können, empfiehlt sich ein Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen für historische Fahrzeuge.

 

Bei einem Schadenfall, wie z. B. bei einem Unfallschaden, bei Entwendung des Fahrzeuges, bei Brandschäden kann in der Regel der Zustand und der daraus resultierend Fahrzeugwert meist durch den Fahrzeughalter nicht mehr eindeutig dokumentiert werden.

Daher ist es in der heutigen Zeit äußerst ratsam, eine ausführliches Oldtimer-Gutachten vorweisen zu können.

Bei dem ausführlichen Oldtimer-Gutachten handelt es sich um eine intensive Begutachtung des Fahrzeuges durch den Sachverständigen des GTÜ-Oldtimerservice.

 

Was ist der GTÜ-Oldtimerservice?

Der GTÜ-Oldtimerservice beinhaltet in Zusammenhang mit der Begutachtung von Oldtimern das System GTÜ, welches den Sachverständigen vollumfänglich bei der Erstellung von Wertgutachten im Oldtimerbereich unterstützt und qualifiziert

 

Hier werden in der Regel alle Baugruppen inklusive der Fahrzeugunterseite auf einer Hebebühne ausführlich ohne Zerlegung besichtigt. Eine Probefahrt gehört ebenfalls zum Leistungsumfang.

 

Dazu benötigt man jedoch explizit auch einen Kfz-Fachmann der sich mit dem vorliegenden Fahrzeughersteller, mit der Fahrzeughistorie und mit der Technik an historischen Fahrzeugen auskennt!

 

Wie funktioniert’s?

Der GTÜ-Oldtimerexperte begutachtet und ermittelt für das vorgestellte Fahrzeug eine Zustandsnote (1 bis 5). Durch den GTÜ-Oldtimerservice wird dem Sachverständigen eine Marktwertanalyse mit Vergleichspreisen von Referenzfahrzeugen (mit den Noten 1 bis 5) zur Verfügung gestellt. Unter Berücksichtigung der individuellen

Besonderheiten des konkret besichtigten Fahrzeugs und des aktuellen Marktumfeldes ermittelt der Sachverständige anhand der Marktwertanalyse und der von ihm vergebenen Zustandsnote den Marktwert des vorgestellten Fahrzeugs.

 

Die schriftliche Ausarbeitung der ausführlichen Bewertung umfasst:

  • Technischen Daten sowie Ausführungen zu den einzelnen Baugruppen
  • Umfangreiche Bildanlage mit Diagonal-, Seitenansichts-, Motor-, Innenraum-, Kofferraum-, Unterboden-, Tacho-, Fahrgestellnummer- und evtl. auch zusätzliche Detailfotos
  • Definition der Zustandsnoten
  • Anmerkung zum Zertifikat
  • GTÜ-Zertifikat mit dem Gesamtzustand und dem entsprechenden Wert

Der Kunde bekommt von dem Sachverständigen das Gutachten ausgehändigt, das Entgelt wird gegenüber dem Sachverständigen beglichen. Zur Archivierung wird der Datensatz der erstellten Gutachten an den GTÜ-Oldtimerservice übermittelt.

 

Zum weiteren umfangreichen Angebot des Sachverständigenbüros Lutz gehören selbstverständlich auch die Restaurationsbegleitung bzw. Dokumentation des Fahrzeuges beim Restaurationsbetrieb vor Ort, sowie qualifizierte Beratung beim Kauf eines Old- oder Youngtimers im In- und Ausland.

 

Oftmals sind für einen Laien versteckte Mängel, Alt- oder Vorschäden nicht einfach zu erkennen, die jedoch nach einem getätigten Fahrzeugkauf hohe Folgekosten nach sich ziehen können. Es ist somit sicherlich sinnvoll, sich der Hilfe eines fachkundigen Sachverständigen für historische Fahrzeuge zu bedienen, der das gewünschte Objekt ausführlich untersucht, den vorgefundenen Fahrzeugzustand mit Lichtbildern dokumentiert und den Markt- oder Wiederbeschaffungswert dazu feststellt.

 

Die Kosten hierfür machen sich aus langjähriger Erfahrung für den Oldtimerliebhaber bzw. natürlich auch für einen potentiellen Käufer auf jeden Fall bezahlt.

 

Insbesondere auch unter dem Aspekt, dass wenn man aufgrund einer Klein- oder Internetanzeige ein weit entferntes Fahrzeugangebot nicht persönlich prüfen kann.

Hier bietet sich unser Service im In- und Ausland in Bezug auf die Besichtigung und Überprüfung der Fahrzeuge vor Ort an.

 

Als GTÜ-Partner können wir Ihnen weiterhin den Transport, sowie bei uns vor Ort auch die Abnahme der H-Zulassung anbieten.

 

Klicken Sie hier für mehr Informationen.

Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Achtung:

‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).

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