Gutachten im Bereich des Bergungs- und Abschleppwesen

Überprüfung der Bergungsrechnung im Bereich Schwerlastverkehr II  für den Auftraggeber, Rechtsanwälte, Versicherungen und Gerichte.

LKW-Bergung und Abschleppen

Immer wieder tauchen nach einer Bergung nachfolgende Fragen seitens des Auftraggebers, der Leasingfirmen, der Versicherung, der Rechtsanwälte und der Gerichte zum Abschleppen und Bergen von PKW und LKW auf!

  1. Erfolgte die Bergung bzw. das Abschleppen fach- und sachgerecht?
  2. Ist das Fahrzeug beim Abschleppen bzw. bei der Bergung beschädigt worden?
  3. Hätte eine Vermeidung der Schäden bei der Bergung und durch Einsatz von geeigneten Fahrzuegen und  Hilfsmittel nach dem Stand der Technik erfolgen können?
  4. Ist die Rechnung für die Bergung nachvollziehbar und korrekt erstellt worden?

Der vom VBA geprüfte Bergungs- und Abschleppsachverständige Achim Lutz überprüft als absolut neutraler und unparteiischer Gutachter die Korrektheit der Rechnung im Bereich der Stunden- und Fahrzeugverrechnungssätze, den zeitlichen Aufwand für die Ladungs- und Fahrzeugbergung, die Kosten der zusätzlich benötigten Ausstattung für die Bergung, die berechneten Standkosten sowie die Kosten für die Verkehrsflächenreinigung.


Weiterhin begleiten und dokumentieren wir als Sachverständige für das Bergungs- und Abschleppwesen im Auftrag von Speditionen, Versicherungen und Rechtsanwälte die Bergung der Fahrzeuge, sowie als IHK geprüfter Havariekommissar die Bergung und Sicherung der Fahrzeugladung.

 

Bei Fragen hierzu können Sie Herrn Lutz direkt unter der Rufnummer 0171/2705188 erreichen.

Sachverständigenbüro Lutz

Bofsheimer Straße 5

D–74749 Rosenberg


Telefon: 06295/929235
Fax:       06295/929236
Mobil:    0171/2705188
E-mail:  eg-lutz@t-online.de

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Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Achtung:

‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).

Kfz-Sachverständigenbüro / Kfz-Gutachter Lutz 0