Umwelttechnik

Untersuchungen bezüglich Altlasten nach § 18 Bundes-Bodenschutzgesetz


Lärmgutachten nach TA Lärm
           - Ermittlung der Geräuschimmission durch Prognose
           - Ermittlung der Geräuschimmission durch Messung


Lärmprognosen beim Neubau von Fertigungshallen

Problem

Um Arbeitnehmer vor gefährdender Lärmeinwirkung zu schützen, sollte bei der Planung von neuen Fertigungsstätten den zu erwartenden Lärmbelastungen besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Es ist vorteilhaft, geeignete Lärmminderungsmaßnahmen bereits in die Planung einzubeziehen. Im Gegensatz zu bestehenden Fertigungsstätten, in denen die Lärmgefährdung der Beschäftigten durch Schallpegelmessungen am Arbeitsplatz ermittelt werden kann, muss für neue Fertigungsstätten eine Lärmprognose erstellt werden. Dies ermöglicht gezielte und kosteneffektive Lärmminderungsplanungen.

In einem Holz verarbeitenden Betrieb wurde die Auslagerung aller Fertigungsbereiche in einen neuen Gebäudekomplex vorbereitet.

Die zu erwartende Lärmgefährdung der Beschäftigten in den neuen Fertigungsräumen sollte durch eine Lärmprognose ermittelt werden, um geeignete Lärmminderungsmaßnahmen in die Planung des Neubaues einzubinden

Aktivitäten

Für die Lärmprognose wurden die Schalleistungspegel von 136 Schallquellen, die in den neuen Betriebsräumen untergebracht werden sollten, teilweise aus Herstellerangaben und teilweise aus Messungen in den bestehenden Fertigungsstätten ermittelt.

Die Einsatzzeiten der einzelnen Maschinen wurden auf der Basis von Multimomentaufnahmen vom Unternehmer mitgeteilt.

Mit diesen Daten und der geplanten Maschinenbelegung wurde für den neuen Gebäudekomplexunter Einsatz eines EDV-Programmes nach VDI 3760 die Schallpegelverteilung berechnet.

Um die Auswirkungen raum-akustischer Lärmminderungsmaßnahmen zu prüfen wurden für jeden Raum mehrere Varianten der raum-akustischen Gestaltung berechnet.

Ergebnisse und Verwendung

Die Lärmprognosen zeigten, dass ohne Lärmminderungsmaßnahmen in allen Fertigungsräumen für große Bereiche eine Lärmgefährdung im Bereich zwischen 85 dB(A) und 90 dB(A) zu erwarten ist.

Bei Einbringung einer schallabsorbierenden Decke ergeben die Berechnungen eine deutliche Verminderung der “Lärmzonen”, sodass die Lärmgefährdung auf wenige laute Maschinen reduziert wird.

Die vorausberechneten Schallpegel ließen erkennen, dass durch weitere Lärmminderungsmaßnahmen an den Maschinen die Lärmgefährdung für alle Arbeitsplätze beseitigt werden kann.

 Nutzerkreis: Alle Produktionsbetriebe

Abbildung
Darstellung der berechneten Schallpegelverteilung zur Lärmprognose in einem Produktionsbetrieb (Auszug)

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Hinweis:

Als Geschädigter eines Verkehrsunfalls entstehen Ihnen keine Kosten. Die Leistungen des Gutachters wie auch die des Fachanwalts werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung des Unfallverursachers im Rahmen deren Eintrittspflicht getragen.

Achtung:

‚Kfz-Sachverständiger‘ kann sich jeder nennen, da der Titel ist nicht gesetzlich geschützt. Fragen Sie daher immer nach der Qualifikation des "Sachverständigen" in Form der Zulassung (IHK/HWK).

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