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Schadengutachten für PKW, LKW, Motorräder und Oldtimer
Für Sie als Auftraggeber ist wichtig zu wissen:
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung die Kosten eines nachweislich qualifizierten Kfz-Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.
Je nach Auftrag ermitteln wir die Funktion, den Schadenumfang, Schadenursache, Verantwortlichkeit, anfallende Reparaturkosten, Reparaturmöglichkeiten sowie regulierungsrelevante Werte.
Zur Durchführung der einzelnen Untersuchungsschritte greifen wir intern auf modernste Motor- und Abgastester, Fehlerauslesegeräte, Software und extern auf modernste Laboreinrichtungen zurück.